tobleroneman hat geschrieben:
ist jetzt vielleicht ein blöder vergleich, aber wenn es um die gleichen grundsätze geht, hätten die führer des 3. reiches niemals hingerichtet werden dürfen.
stellt euch vor was für unsägliches leid die opfer des 2. weltkrieges noch 30 -50 jahre später hätten ertragen müssen
vielleicht bin ich einfach zu blöd um zu begreifen was für eine grossartige erfindung unsere demokratie ist
Das Risiko eingehend, mich der verbalen Steinigung auszusetzen, einkalkuliert...
nein, nach unseren heutigen/meinen Vorstellungen eines Rechtsstaats hätten sie nicht hingerichtet werden dürfen, ich halte sowohl den einst zu diesem, dem einzigen, Zweck - Hinrichtung, abgehaltenen Schauprozess, und es war einer, ich wette eine Menge, dass die Urteile schon vorher feststanden, es ging schließlich um Politik, für einen historischen Fehler, als auch die ausgesprochenen Todesurteile. Übrigens glaube ich sogar, dass sich hier im Land nur halb so viel komisches Gesocks tummeln würde, wenn es keine "Märtyrer" zur Verehrung gäbe, aber anderes Thema, betrifft diesen Täter wohl nicht.
Egal, ob die Schuld in Frage steht, oder wie groß sie ist, der Staat als Abstraktum braucht die Fähigkeit zu abstrahieren. Er darf sich nicht auf das Niveau des Täters begeben und niederen Motiven folgen, so zB ein Individuum für wertlos erklären. Übrigens unabhängig von der Staatsform.
Pathetisch: die Menschenrechte gelten, egal für wen, der Rechtsstaat gilt, auch für den, der ihn mit Füßen tritt. Art. 102: die Todesstrafe ist abgeschafft.
Wie schon angeklungen, für bestimmte Verbrechen gibt es wohl keine passende Sanktion, die den Vorstellungen modernen Rechts entsprechen. Es ist wohl zu akzeptieren, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, hier Rache zu üben.