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 Betreff des Beitrags: Stasi 2.0
BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 09:46 
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Admin-Emu
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Damit es auch die letzte Dumpfbacke rafft, hier nochmal langsam und zusammengefasst:

Seit dem 1.1.2008 hat Polizei und Nachrichtendienste direkten Zugriff auf jeden einzelnen Mausklick, den ihr im Internet macht. Sowie auf Telefongespräche über Festnetz und Handy - euren Standort bei Handy+SMS ebenso. Das ganze wird 6 Monate gespeichert. Auch ohne Verdacht werden eure (diese) Daten systematisch gespeichert.

Noch Fragen?!?!

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 10:16 
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Eiermann U5 Emu
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Können wir durch möglichst viel Spamm zu einer überlastung des Systems beitragen?

Finde das auch absolut unsinnig. Finde ja das im Verdachtsfall nichts dagegen spricht, solche Daten zu erheben. Aber verdachtsunabhängig?

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 13:09 
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100km Emu
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keko hat geschrieben:
Noch Fragen?!?!

Ja. Warum steht der Thread nicht in der Politikecke? ;)

Osso hat geschrieben:
Finde das auch absolut unsinnig. Finde ja das im Verdachtsfall nichts dagegen spricht, solche Daten zu erheben. Aber verdachtsunabhängig?

Das ist nicht unsinnig, sondern vorsätzlicher und bewusster Verfassungsbruch. :twisted: :hammer

Und die Internetüberwachung findet noch nicht statt. Die Provider sind technisch noch nicht so weit und zwingend vorgeschrieben ist sie erst ab 2009.

Zitat:
Bei Internetverbindungen ergeben sich Änderungen spätestens ab 2009: Auch hier sollen die sogenannten Verkehrsdaten gespeichert werden. Das Telekommunikationsunternehmen speichert dann also, dass eine bestimmte dem Nutzer zugewiesene Internetprotokoll-Adresse (IP) zu einem bestimmten Zeitpunkt online war, nicht aber welche Seiten besucht wurden oder Inhalte einer E-Mail.

http://www.websynapse.de/cgi-bin/noip/n ... 08-110.php

Und bis dahin hat hoffentlich das Verfassungsgericht den Verbrechern ihr Gesetz schon längst um die Ohren geschlagen. :twisted:

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 17:24 
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Klugscheiß Emu
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Wie läuft denn das mit dem Stasi 2.0 - wird jetzt die IP-Adresse eines Rechners gespeichert oder die des Modems? Wenn dann die ganze Straße auf meinen Anschluß surft, kann man mir daraus einen Strick drehen? Ok, der dahergerollte IM kann das bestimmt, aber wie sieht es rechtlich aus?

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 17:30 
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Admin-Emu
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Deine IP wird deinem Telefonanschluß zugeordent. Damit "haben sie dich".

Wenn sich jemand bei dir reinhängt, bist du ebenso dran. Die Probleme hast du erst mal an der Backe. Wenn so jemand illegale Downloads macht, kriegst du die Abmahnung. Das ist allerdings nichts neues.

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 17:40 
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Eiermann U5 Emu
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Und für Uhrheberrechtsverletzungen steht eine Höchststrafe von 5 Jahren. Und um mal wieder zu zeigen, wie die Prioritäten gesetzt sind: Für Kindesmisßbrauch gibt es deutlich weniger.

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 18:17 
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klagendes Emu
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Osso hat geschrieben:
Und für Uhrheberrechtsverletzungen steht eine Höchststrafe von 5 Jahren. Und um mal wieder zu zeigen, wie die Prioritäten gesetzt sind: Für Kindesmisßbrauch gibt es deutlich weniger.


Populist.

§ 176 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern
Dreizehnter Abschnitt (Besonderer Teil)

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bestraft.

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BeitragVerfasst: 02 Jan 2008 18:36 
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Eiermann U5 Emu
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sorry tim, hatte mich da im Absatz vertan in meinen Erinnerungen. Die zwei-drei Jahre Strafe waren ja die Inzeststrafen. Deswegen bin ich trotzdem noch kein Populist. Eine Kritik an Wichtung von möglichen und verhängten Strafen davon ja ünberücksichtigt bleibt. Zusätzlich fehlt zum Populisten hier das Publikum*, denn Ihr seid ja nicht blöd.

Christian


*Das sieht natürlich ganz anders aus, falls hier wirklich so viele BNDler mitlesen

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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 11:57 
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100km Emu
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keko hat geschrieben:
Deine IP wird deinem Telefonanschluß zugeordent. Damit "haben sie dich".

Wenn sich jemand bei dir reinhängt, bist du ebenso dran. Die Probleme hast du erst mal an der Backe. Wenn so jemand illegale Downloads macht, kriegst du die Abmahnung. Das ist allerdings nichts neues.

So einfach ist es wohl nur für die Deppen in Hamburg. :hammer
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... rom/atom10

Früher oder später wird es der BGH klären müssen.


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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 14:06 
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Klugscheiß Emu
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Zitat:
Das LG Hamburg hatte argumentiert, dass das Überlassen eines Internetzugangs an einen Dritten danach "die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden", in sich trage. Deshalb sollten nach Auffassung der Hamburger Richter gerade doch vorbeugende Prüfpflichten bestehen.

Mit der Begründung sollte man dann auch kein Auto an Dritte verleihen ...

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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 14:09 
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Linus hat geschrieben:
Zitat:
Das LG Hamburg hatte argumentiert, dass das Überlassen eines Internetzugangs an einen Dritten danach "die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden", in sich trage. Deshalb sollten nach Auffassung der Hamburger Richter gerade doch vorbeugende Prüfpflichten bestehen.

Mit der Begründung sollte man dann auch kein Auto an Dritte verleihen ...


Sollte man auch nicht. Wenn der andere damit geblitzt wird, musst du ja erstmal Einspruch einlegen und das "Beweismaterial" entkräften.

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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 14:14 
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Klugscheiß Emu
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Rhoihesse hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
Zitat:
Das LG Hamburg hatte argumentiert, dass das Überlassen eines Internetzugangs an einen Dritten danach "die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden", in sich trage. Deshalb sollten nach Auffassung der Hamburger Richter gerade doch vorbeugende Prüfpflichten bestehen.

Mit der Begründung sollte man dann auch kein Auto an Dritte verleihen ...


Sollte man auch nicht. Wenn der andere damit geblitzt wird, musst du ja erstmal Einspruch einlegen und das "Beweismaterial" entkräften.

Mußt Du nicht. Du bekommst erstmal einen Anhörungsbogen den Du als Zeuge wahrheitsgemäß auszufüllen hast.
Und mit der Begründung dass das Überlassen eines Autos an einen Dritten die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten Geschwindigkeitsverstöße begangen werden", in sich trage, hqt glqube ich in Deutschlqnd noch kein Richter einen Halter jemals in Haftung genommen.

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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 14:18 
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Linus hat geschrieben:
Rhoihesse hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
Zitat:
Das LG Hamburg hatte argumentiert, dass das Überlassen eines Internetzugangs an einen Dritten danach "die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden", in sich trage. Deshalb sollten nach Auffassung der Hamburger Richter gerade doch vorbeugende Prüfpflichten bestehen.

Mit der Begründung sollte man dann auch kein Auto an Dritte verleihen ...


Sollte man auch nicht. Wenn der andere damit geblitzt wird, musst du ja erstmal Einspruch einlegen und das "Beweismaterial" entkräften.

Mußt Du nicht. Du bekommst erstmal einen Anhörungsbogen den Du als Zeuge wahrheitsgemäß auszufüllen hast.
Und mit der Begründung dass das Überlassen eines Autos an einen Dritten die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten Geschwindigkeitsverstöße begangen werden", in sich trage, hqt glqube ich in Deutschlqnd noch kein Richter einen Halter jemals in Haftung genommen.


Bekommt man bei einer Ordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen?

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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 14:19 
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Linus hat geschrieben:
Du bekommst erstmal einen Anhörungsbogen den Du als Zeuge wahrheitsgemäß auszufüllen hast.
Und mit der Begründung dass das Überlassen eines Autos an einen Dritten die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten Geschwindigkeitsverstöße begangen werden", in sich trage, hqt glqube ich in Deutschlqnd noch kein Richter einen Halter jemals in Haftung genommen.


:ja Allerdings kann es dir passieren, daß du dann zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen hast, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann.

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BeitragVerfasst: 09 Jan 2008 14:25 
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Rhoihesse hat geschrieben:
Bekommt man bei einer Ordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen?


Ja. Rückseite des Schreibens (zumindest in Berlin).

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