Bein-Godik hat geschrieben:
Es hat schon immer jedem Gastwirt frei gestanden, sein Lokal als rauchfrei zu deklarieren, genauso, wie es jedem Bürger freistand, Lokale, in denen geraucht wird, zu besuchen oder eben nicht. In so fern hat niemals die Notwendigkeit für ein Gesetz bestanden. Freiheit nennt man so was, glaube ich.
Heute freut Ihr euch noch über rauchfreie Lokale, morgen wundert Ihr euch über 10 Prozent Bioethanol in eurem Sprit, Verbot von Heizpilzen, Verbot, Alkohol in der Innenstadt zu trinken, Verbot, an der Tanke nach 22:00 Uhr Bier zu kaufen, Verbot mit eurem alten Auto in die Innenstadt von Mannheim oder Berlin zu fahren, oder über euren Reisepass, der eure Daten durch die Gegend funkt.
Und anstatt endlich aufzustehen und ein paar Vorstädte in Schutt und Asche zu legen, wie es in Frankreich Tradition ist, entblöden sich manche nicht, Raucher anzeigen zu wollen. Gestapo, Stasi, Raucherpolizei. Schlimm, wie weit es mit unserem Land gekommen ist.
Danke, dass Du das schreibst. Entspricht genau meinem Gefühl. Mein Ärger bezieht sich auch (hab ich bestimmt schon ein paar mal geschrieben) nicht auf Rauchverbot oder kein Rauchverbot, sondern auf das rumgeeiere. Mir ists prinzipiell egal, in welcher Kneipe geraucht wird und in welcher nicht, ich geh sowieso höchstens 1-2x p.a. in eine rein, egal, wer da raucht oder nicht, von da her halte ichs d'accord mit Deinem ersten Absatz und hätte am liebsten kein gesetzliches Rauchverbot. Es sei dem Staat ja unbenommen, in seinem Einflusbereich, also auf Bahnhöfen, in Ämtern,... Rauchverbotsschilder aufzuhängen, um mit gutem Beispiel voranzugehen. Aber ob in Wirtschaften oder so geraucht wird, ist für mich eigentlich im weiteren Sinne Privatangelegenheit des Besitzers und der Besucher und geht den Gesetzgeber nichts an. Wenn die Regierung das Rauchen ernsthaft unterbinden wollte, genügte dafür genau ein Satz: "Außerhalb der privaten Wohnung ist das Rauchen nicht gestattet." Da bleibt noch genügend Raum, um ganze Armeen von Anwälten zu bechäftigen, obs denn auf dem Balkon und im Garten noch erlaubt ist, oder nicht.

Und das kollidiert weder mit dem Gaststättenrecht noch mit sonst was.
Dennoch: wenn das nunmal so ist und rauchen nicht erlaubt ist, dann gilt das auch für diesen da.