Moin,
Thorsten hat geschrieben:
Das ist wohl eine der Horrorvorstellungen jedes Radfahrers

.
yep!
Aber Obacht (guckt Ihr
hier), es kann sein, dass man als Radfahrer dann eine Teilschuld bekommt:
"Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)."
Leider ist - wie so häufig - die Rechtssprechung etwas uneindeutig:
"Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autorür, trifft den Autofahrer die alleinige Schuld (OLG Celle, Az. 5 U 327/86)."
Und vor allem bringt mir das fast täglich Ärger ein: Ich wohne in einem Wohngebiet mit Altbauten. Es ist eine dreißiger Zone, überall rechts vor links, der Verkehr sollte also nicht dicht sein. Und letztlich ist mir die eigenen Haut auch wichtiger als freie Fahrt (also deutlich schneller als dreißig schließlig gibt's ja erst ab 20km/h zuviel Punkte!?) für freie Bürger, d.h. ich fahre mit deutlichem Seitenabstand zu den parkenden Autos Leider hält diese Clientel - also die. Fünfziger - auch wenig von Abstand... Ich habe es auch schon erlebt, dass "aktive Verkehrserziehung" durch Abdrängen betrieben wurde...
Aber zurück zum Thema:
Viel Spaß auf der Insel!
Munter bleiben,
Christian